Liebe Teilnehmer*innen, Besucher*innen und Kursleiter*innen,
ab 3. April entfallen in Baden-Württemberg die meisten Corona-Beschränkungen.
Für unsere Angebote bedeutet dies, dass
- die Maskenpflicht entfällt
- kein Impf-/Test-/Genesenennachweis vorgelegt werden muss
- kein Hygienekonzept angewendet werden muss
Laut aktueller Corona-Verordnung gelten diese generellen Empfehlungen zu Ihrem Schutz und zum Schutz aller anderen:
- Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen
- ausreichende Hygiene
- Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen
- regelmäßiges Belüften von geschlossenen Räumen